Wir stellen externe Datenschutzbeauftragte für Unternehmen.
Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn in einem Unternehmen in der Regel mindestens zwanzig Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Als externer Datenschutzbeauftragter stellen wir auch den Zugang zu unserem Online-Portal zur Verfügung, das Ihnen hilft, die datenschutzrechtlichen Anforderungen strukturiert und einfach zu erfüllen.
Die Aufgaben des (externen) Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DSGVO geregelt. Dem Datenschutzbeauftragten obliegen danach mindestens die folgenden Aufgaben:
USA:
Bundesebene
Federal Trade Comission|American Data Privacy and Protection Act (ADPPA)
Das Gesetz finden Sie hier
Bundesstaaten
State of California|California Privacy Protection Agency|CCPA and CPRA
State of Colombia|Law 1581/2012 Law 1266/2008
State of Colorado|Colorado Privacy Act (effective July 1, 2023)
State of New York|Shield Act
State of Oklahoma|Oklahoma Computer Data Privacy Act (not yet active)
State of Virginia|Consumer Data Protection Act (effective Jan 1, 2023)
Kanada:
Office of the Privacy Commissioner of Canada
Schweiz:
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
EU:
Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte
Europäische Kommision
Irland:
Data Protection Commisson
Frankreich:
Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés
Niederlande:
Autoriteit Persoonsgegevens
Deutschland:
Bundesebene
Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundes
Die Datenschutzkonferenz
Bundesländer:
Baden-Württemberg: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Bayern|public sector: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Bayern|civil sector: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Berlin: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Brandenburg: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Bremen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen
Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Hessen: Der Hessische Datenschutzbeauftragte
Mecklenburg-Vorpommern: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Saarland: Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sachsen: Sächsische Datenschutzbeauftragtet
Sachsen-Anhalt: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Thüringen: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit